Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen; die finale Beschlussfassung im Plenum ist für Ende Juni vorgesehen.
Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Das betrifft Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber entstehen (Dienstgeberbeiträge).
Mit der Abwicklung der Förderung wurde die Austria Wirtschaftsservice (aws) beauftragt, wo Anträge unter Einbindung des Steuerberaters über den aws Fördermanager ab 1.7.2017 eingereicht werden können. Detaillierte Informationen zum Beschäftigungsbonus finden Sie auf www.beschaeftigungsbonus.at