Die Bundesregierung hat im Oktober ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Wirtschaft und Arbeitsplätze beschlossen. Darin findet sich unter anderem eine neue Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe für die Jahre 2017 und 2018.
Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Ausgenommen sind insbesondere PKW und Grundstücke.
Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens 50.000 EUR und höchstens 450.000 EUR für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter wird 2017 und 2018 mit 15%iger Prämie gefördert. Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens 100.000 EUR und höchstens 750.000 EUR für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter wird 2017 und 2018 mit 10%iger Prämie gefördert.
Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellkosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre.
Für die KMU-Investitionszuwachsprämie werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 87,5 Mio. EUR bereitgestellt und wird als Förderung von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.