Registrierkassen müssen seit 1. April 2017 verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein. Ein aktiver Manipulationsschutz ist als QR-Code auf jedem Beleg erkennbar. Dieser QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Barumsätze in der Registrierkasse werden in chronologischer Reihenfolge mit dieser Signatur verkettet. Wird eine Registrierkasse manipuliert, wird die geschlossene Barumsatzkette unterbrochen und die Manipulation somit erkennbar.
Umfassende Informationen zu diesem Thema hat das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Homepage bereitgestellt. Der Folder des BMF „Information zur Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen“ kann mit diesem Link heruntergeladen werden.