Geringfügige Beschäftigung
ab 1.1.2026 ist eine geringfügige Beschäftigung und der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im PV aktuell Nr. 09 informieren wir Sie im Überblick über die Voraussetzungen eines Zuverdienst im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung, mit dem kein Verlust des Bezugs von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe verbunden ist. Die Information soll Ihnen dazu dienen, allenfalls davon betroffene Mitarbeiter:inn auf diese Regelung aufmerksam zu machen.