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Wirtschaftsprüfung
Mehr Transparenz und Sicherheit.

Als Wirtschaftsprüfer übernehmen wir die Verantwortung, die finanzielle Berichterstattung Ihres Unternehmens auf Richtigkeit und Konformität mit den geltenden Gesetzen und Standards zu prüfen. Unsere Aufgaben umfassen die Überprüfung von Jahresabschlüssen, die Identifizierung von Risiken und Unregelmäßigkeiten, die Beurteilung der internen Kontrollsysteme und die Sicherstellung, dass das Unternehmen den Verpflichtungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommt. Darüber hinaus liefern wir Ihnen als Wirtschaftsprüfer wertvolle Einblicke und Empfehlungen zur Verbesserung der Geschäftsprozesse und der finanziellen Performance. Unsere Arbeit trägt zur Schaffung von Vertrauen bei Investoren, Gläubigern und der breiten Öffentlichkeit in die finanzielle Integrität Ihres Unternehmens bei.

Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Wirtschaftsprüfungen sowie sonstige Prüfungshandlungen werden eigenständig und unabhängig von der THP KRESTON Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH durchgeführt.

Welche Leistungen umfasst die Wirtschaftsprüfung
durch THP KRESTON?

  • Erstellung von Inventurrichtlinien und Unterstützung bei der Umsetzung derartiger Richtlinien
  • Überprüfung des internen Kontrollsystems
  • Erstellung eines Prüfungsplanes
  • Durchführung einer allfälligen Vorprüfung
  • Durchführung der Wirtschafts- und Abschlussprüfung
  • Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichtes, mit oder ohne Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes
  • Prüfung von Privatstiftungen

  • Erstellung eines Prüfungsberichtes im Zusammenhang mit der Gründung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften
  • Prüfung von Spaltungen von Kapitalgesellschaften
  • Durchführung von Sonderprüfungen zu einem vereinbarten Bereich

In einem Beratungsgespräch stimmen wir mit Ihnen individuell ab, welche Aufgaben wir konkret für Sie abwickeln sollen.

  • Durchführung von Prüfungen nach § 4a Abs. 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit
  • Kriterienprüfung im Zusammenhang mit der Vergabe des Spendengütesiegels