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Kein Sonderausgabenabzug privater Spenden ohne Geburtsdatum

Wer seine Spende steuerlich absetzen möchte,
muss der begünstigten Organisation auch sein
Geburtsdatum bekannt geben. Ansonsten kann
die Spende nicht an die Finanzverwaltung gemel-
det und als Sonderausgabe berücksichtigt werden.


Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden als
Sonderausgaben setzt aufgrund einer speziellen
gesetzlichen Regelung voraus, dass bestimmte
Identifikationsdaten bekannt gegeben werden,
wie etwa der Vor- und Zuname sowie das Ge-
burtsdatum. Der Spendenempfänger – also die
Organisation, welche die Spende erhält – muss
diese Daten anschließend elektronisch an die
Finanzverwaltung übermitteln, wobei dafür von
der Organisation strenge datenschutzrechtliche
Vorgaben zu beachten sind. Wird das Geburts-
datum vom Spender nicht bekannt gegeben und
kann deshalb keine Spendenmeldung erfolgen,
ist die Spende beim Spender steuerlich nicht als
Sonderausgabe absetzbar.


Auch in dem Fall, dass der Spender die Zah-
lungen durch Überweisungsbelege eindeutig
nachweisen kann, ändert sich nichts daran. Das
Verfahren soll nämlich sicherstellen, dass Spen-
den eindeutig der richtigen Person zugeordnet
werden können und die steuerliche Berücksichti-
gung automatisiert und verlässlich funktioniert.