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Steuerliches aus dem Regierungsprogramm

Mit dem Regierungsprogramm 2025 – 2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst.
  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen. Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Um Betriebsübergaben wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von EUR 7.300,00 auf EUR 45.000,00 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des ertragsteuerlichen „Hälftesteuersatzes“ im Zusammenhang mit Betriebsaufgaben bzw. -veräußerungen nach dem 60. Lebensjahr das Berufsverbot.
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) auf EUR 50.000,00 ab 2027 (unter Budgetvorbehalt) statt bisher EUR 33.000,00.
  • Erhöhung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale ab 2025 zuerst auf EUR 320.000,00 sowie 13,5 % und ab 2026 EUR 420.000,00 auf 15 %.
  • Einführung eines attraktiven „Arbeiten im Alter“-Modells, indem das Zuverdiensteinkommen der Arbeiternehmer mit 25 %
    endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer. Die Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung, die restlichen Lohnnebenkosten bleiben gleich.
  • Einführung einer verbesserten steuerfreien Mitarbeiter-Prämie für 2025 und 2026.
  • Anhebung der (steuerlichen) Luxustangente bei KFZ ab 2027 auf EUR 55.000,00 und in weiterer Folge Erhöhung in Richtung EUR 65.000,00 (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten).
  • Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z. B. durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber).
  • Privatstiftungen: Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %.
  • Widmungsgewinne aus Widmungen sollen noch im Jahr 2025 im Rahmen der Immo-ESt steuerlich effektiver erfasst werden (Widmungsabgabe). Die Regelung soll für alle juristischen und natürlichen Personen gelten.
  • Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse-Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten.
  • Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch rasche Umsetzung der FASTER-Richtlinie (z. B. gemeinsame digitale EU-Bescheinigung für die steuerliche Ansässigkeit); koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenz-überschreitendes Homeoffice/Remote-Working.